von Agro Data | Nov. 11, 2021
Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen. Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich. Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten). Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Ja. Das Tiergesundheitsgesetz sieht eine Entschädigungsmöglichkeit für Geflügel vor, wenn die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse ist auch für die Entschädigung von Tierarten zuständig, für die keine Beitragspflicht besteht....
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Tötungskosten: Bei behördlich angeordneten Tötungen von Tieren. Tierkörperbeseitigungskosten: Für die unschädliche Beseitigung der toten Tiere muss der Tierhalter im Seuchenfall keinen Eigenbeitrag leisten. Zuschuss zur behördlich angeordneten Reinigung und...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) der Tiere zum Zeitpunkt des Verlustes. Die Wertminderung durch die Folgen der Seuche wird dabei nicht berücksichtigt. Der gemeine Wert wird vom zuständigen Amtstierarzt geschätzt. Dabei darf...