Wie wird die Entschädigung beantragt? Wie wird sie bearbeitet?

Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen. Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich. Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten). Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim...

Welche Kosten werden darüber hinaus übernommen?

Tötungskosten: Bei behördlich angeordneten Tötungen von Tieren. Tierkörperbeseitigungskosten: Für die unschädliche Beseitigung der toten Tiere muss der Tierhalter im Seuchenfall keinen Eigenbeitrag leisten. Zuschuss zur behördlich angeordneten Reinigung und...

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) der Tiere zum Zeitpunkt des Verlustes. Die Wertminderung durch die Folgen der Seuche wird dabei nicht berücksichtigt. Der gemeine Wert wird vom zuständigen Amtstierarzt geschätzt. Dabei darf...
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