Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.
Kommt die Bayerische Tierseuchenkasse auch für Ertragsschäden auf?
von Agro Data | Nov 11, 2021
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