Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.
Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.