Bayerische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts
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Aufgaben

Die Bayerische Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie ist seit über 85 Jahren im Dienste der Tiergesundheit in Bayern tätig.

Sie hat die Aufgabe, Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen festzusetzen und an die Tierhalter auszuzahlen.

Sie unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen.

Die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung ist eine wichtige seuchenhygienische Maßnahme. Die Bayerische Tierseuchenkasse beteiligt sich an den Kosten, die bei der Beseitigung der Tierkörper von abholpflichtigem Vieh entstehen.

Lesen Sie mehr dazu in der Rubrik Leistungen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge. Melde- und beitragspflichtig sind in Bayern die Besitzer (Halter und Händler) von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Hühnern und Truthühnern. 

Erfahren Sie mehr in den Rubriken Meldung und Beitrag.

Die Bayerische Tierseuchenkasse ist keine Tierversicherung. Gegen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Unfall, Haftpflichtansprüche, Ertragseinbußen sowie wirtschaftliche Schäden infolge einer Seuche, für die nach dem Tiergesundheitsgesetz keine Entschädigung gewährt wird, kann sich der Tierhalter nur durch zusätzliche private Versicherungen absichern.

Über die rechtlichen Einzelheiten informiert Sie die Rubrik Rechtsgrundlagen.

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