Bayerische Tierseuchenkasse

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Tierkörperbeseitigung

Tierkadaver gefährden die Gesundheit der Tierbestände und des Menschen. Eine schnelle und unschädliche Beseitigung ist daher wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Die Bayerische Tierseuchenkasse finanziert die Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh in Bayern mit und trägt dadurch zu dieser wichtigen Aufgabe bei.

Zuständige Tierkörper-
beseitigungsanlagen

Was ist abholpflichtiges Vieh?

Zum abhholpflichtigen Vieh zählen folgende Arten: Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras, Zebroide, Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Hasen, Kaninchen, Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Gehegewild und Kameliden.

Wo werden Tierkadaver beseitigt?

In Tierkörperbeseitigungsanlagen. Ihre Aufgabe ist die unschädliche Beseitigung von verendetem oder getötetem abholpflichtigen Vieh, das nicht der Schlachtung zugeführt wurde.

Welche Tierkörperbeseitigungsanlage ist zuständig?

Das hängt vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab, in dem bzw. in der das abholpflichtige Vieh zu Tode gekommen ist.

Wie funktioniert die Abholung?

Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.

Wer trägt in Bayern die Kosten der Beseitigung von abholpflichtigem Vieh?

Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.

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