von Agro Data | Nov. 12, 2021
Ja. Sie sind gesetzlich geregelt und gelten für jede Haltung – unabhängig davon, ob es sich um einen erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Betrieb oder um eine Hobbytierhaltung handelt. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, muss lediglich der Stallbetreiber mit...
von Agro Data | Nov. 12, 2021
Beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort erhalten Sie auch Ihre Betriebsnummer (Registriernummer gemäß § 26 Abs. 2 Viehverkehrsverordnung). Beim örtlich zuständigen Veterinäramt im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Bei der...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert unter http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Wenn einer der Fälle von §§ 17, 18 TierGesG vorliegt, z. B.: fehlende oder fehlerhafte Tierzahlmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse Nichterfüllung der Beitragspflicht zur Bayerischen Tierseuchenkasse Versäumung der 30-Tages-Antragsfrist Verstoß gegen...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Ja. Werden Tiere auf Anordnung getötet, muss der Tierbesitzer spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere (im Fall einer Bestandstötung: 30 Tage nach der Tötung des letzten Tieres des Bestandes) den vollständigen Antrag beim zuständigen Veterinäramt eingereicht haben...