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Neuanmeldung Tierhaltung

Änderungsmitteilung

Hofübergabe, Verpachtung, Umfirmierung

Abmeldung

Dauerhafte Aufgabe der Tierhaltung

Meldepflicht

für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner

Meldung zum Stichtag

Jährlich zum 1. Januar. Keine Nachmeldung späterer Tierzahländerungen.

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