Wie wird die Entschädigung beantragt? Wie wird sie bearbeitet?
von Agro Data | Nov. 11, 2021
- Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen.
- Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich.
- Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten).
- Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim zuständigen Veterinäramt einzureichen.
- Der beamtete Tierarzt schätzt den gemeinen Wert der Tiere und prüft den Fall fachlich. Das Veterinäramt leitet den Antrag an die Bayerische Tierseuchenkasse weiter.
- Die Bayerische Tierseuchenkasse prüft den Fall und entscheidet über die Entschädigung. Der Tierbesitzer erhält einen Entschädigungsbescheid. Die Tierseuchenkasse zahlt den festgesetzten Betrag im Leistungsfall an den Tierbesitzer aus.