• Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen.
    • Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich.
    • Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten).
  • Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim zuständigen Veterinäramt einzureichen.
  • Der beamtete Tierarzt schätzt den gemeinen Wert der Tiere und prüft den Fall fachlich. Das Veterinäramt leitet den Antrag an die Bayerische Tierseuchenkasse weiter.
  • Die Bayerische Tierseuchenkasse prüft den Fall und entscheidet über die Entschädigung. Der Tierbesitzer erhält einen Entschädigungsbescheid. Die Tierseuchenkasse zahlt den festgesetzten Betrag im Leistungsfall an den Tierbesitzer aus.
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