Ja. Das Tiergesundheitsgesetz sieht eine Entschädigungsmöglichkeit für Geflügel vor, wenn die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse ist auch für die Entschädigung von Tierarten zuständig, für die keine Beitragspflicht besteht. Die Kosten der gezahlten Entschädigungen trägt hier zu 100 % der Freistaat Bayern.

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