In Ihrem persönlichen Service-bereich können Sie:
- Ihren Tierbestand zum Stichtag 1. Januar melden
- Änderungen mitteilen:
- Hofübergabe
- Verpachtung
- Umfirmierung
- Namensänderung
- Fehlerkorrektur
- Ihre Beitragsbescheide abrufen
- Laborkostenübernahmen (De-minimis-Bescheinigungen) einsehen
Sie haben noch keine TSK-Nummer?
Dann sind Sie noch nicht als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert. Füllen Sie unser Anmeldeformular aus, senden Sie es uns zu und erhalten Sie Ihre TSK-Nummer.
Wo finden Sie das Kennwort?
Ein vorläufiges Kennwort haben Sie mit dem Bestätigungsschreiben Ihrer Neugründung oder auf Ihrem jährlichen Tierzahl-Meldebogen erhalten. Sollten Sie bereits ein persönliches Kennwort vergeben haben, kann nur noch dieses verwendet werden. Sollte Ihnen kein Kennwort mehr vorliegen, verwenden Sie bitte die Funktion „Kennwort vergessen“.