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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Tierseuchenkasse ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.btsk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nur teilweise barrierefrei im Sinne der BayEGovV, Grund: § 1 Abs. 4 BayEGovV. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird schrittweise durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen nur teilweiser Vereinbarkeit mit der BayEGovV nicht barrierefrei:

Bedienelemente, wie die Tabsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte sind nur teilweise vorhanden. Die Kontrastverhältnisse der Internetseite stimmen nicht in jeden Fall mit den Vorgaben überein.

Inhalte im PDF-Format sind nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2022 erstellt. Sie beruht auf einer von der Bayerischen Tierseuchenkasse durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@btsk.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@btsk.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Tierseuchenkasse
Arabellastraße 29
81925 München
E-Mail: info@btsk.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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