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Die Bayerische Tier-Seuchen-Kasse

 

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.

Hier lesen Sie Informationen in Leichter Sprache.

Für die Bayerische Tier-Seuchen-Kasse gibt es eine

Abkürzung:

BTSK

 

Was ist die Bayerische Tier-Seuchen-Kasse?

 

Die BTSK ist eine Behörde.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

von einer Behörde kennen sich gut mit Regeln aus.

Eine Behörde muss oft Entscheidungen treffen.

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Behörden.

Jede Behörde hat ihr eigenes Fach-Thema.

Man sagt auch: Für jedes Fach-Thema ist eine eigene Behörde zuständig.

Das Fach-Thema der BTSK ist die Gesundheit von Tieren in Bayern.

 

Was macht die Bayerische Tier-Seuchen-Kasse?

 

Die BTSK unterstützt Tierhalter in Bayern.

Tierhalter sind die Besitzer von Tieren.

Zum Beispiel von Rindern oder Schweinen.

Jeder Tierhalter in Bayern hat Verantwortung für seine Tiere.

Tierhalter müssen ihre Tiere schützen.

Tierhalter müssen für die Gesundheit der Tiere sorgen.

Die BTSK nimmt Geld von Tierhaltern in Bayern.

Dieses Geld braucht die BTSK für ihre Leistungen.

Manchmal werden Tiere krank und es gibt Tier-Seuchen.

Tier-Seuchen sind ansteckende Krankheiten.

Viele Tiere können an einer Seuche sterben.

Die BTSK zahlt Geld an die Tierhalter, wenn ihre Tiere an einer Tier-Seuche sterben.

Das Geld nennt man Entschädigung.

 

Die Leistungen der Bayerischen Tier-Seuchen-Kasse

 

Die BTSK zahlt Geld an Tier-Ärzte und Tier-Ärztinnen.

Und an Labore.

Die Fach-Leute in Laboren können Seuchen schnell erkennen.

So kann man sie schneller und besser bekämpfen.

Tote Tiere müssen sicher beseitigt werden.

Nur dann schaden sie niemandem.

Und die Seuche kann nicht ausbrechen.

Die BTSK zahlt Geld für die Beseitigung bestimmter toter Tiere.

 

Meldung und Beitrag

 

Die Tierhalter müssen ihre Tiere bei der BTSK anmelden.

Diese Tiere müssen in Bayern angemeldet werden:

• Rinder, Bisons, Wisente, Wasser-Büffel

• Pferde

• Schweine

• Schafe

• Hühner

• Truthühner

Diese Tiere müssen in Bayern leben.

Die Tierhalter melden jedes Jahr im Januar, wie viele Tiere sie besitzen.

Die Zahl der Tiere am 1. Januar ist entscheidend.

Für diese Tiere muss der Tierhalter Geld an die BTSK bezahlen.

Das Wort dafür ist Tier-Seuchen-Kassen-Beitrag.

Der Beitrag wird nur einmal im Jahr gezahlt.

 

So erreichen Sie uns

 

Anschrift:

Bayerische Tierseuchenkasse

Postfach 81 02 60

81902 München

Telefon-Nummer: 089 – 92 99 00 0

Fax: 089 – 92 99 00 60

E-Mail: info@btsk.de

 

Kontakt

Bayerische Tierseuchenkasse

Telefon:
089 929900-0

Fax:
089 929900-60

E-Mail:
info@btsk.de

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