Ja. Sie sind gesetzlich geregelt und gelten für jede Haltung – unabhängig davon, ob es sich um einen erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Betrieb oder um eine Hobbytierhaltung handelt. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, muss lediglich der Stallbetreiber mit der Pferdehaltung und der Betriebsnummer gemeldet sein.