Wenn einer der Fälle von §§ 17, 18 TierGesG vorliegt, z. B.:

  • fehlende oder fehlerhafte Tierzahlmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse
  • Nichterfüllung der Beitragspflicht zur Bayerischen Tierseuchenkasse
  • Versäumung der 30-Tages-Antragsfrist
  • Verstoß gegen Vorschriften im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner