von Agro Data | Nov. 12, 2021
Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse
von Agro Data | Nov. 12, 2021
Die Besitzer (Halter oder Händler) der Pferde. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, ist in der Regel der Stallbetreiber für die Tierbestandsmeldung und die Entrichtung der Beiträge für seine Einsteller zuständig.
von Agro Data | Nov. 12, 2021
Verpflichtend alle Pferde einschließlich der Fohlen, die in Bayern gehalten werden. Gemeldet werden muss nur die Tierzahl am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres. Keine Meldepflicht besteht für Esel, Maulesel und Maultiere.
von Agro Data | Nov. 12, 2021
Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V., München Telefon: 089 926967-205, E-Mail: info@bayerns-pferde.de. Das zuständige Veterinäramt im Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt.
von Agro Data | Nov. 12, 2021
Ja. Es dürfen dafür nur noch die laut Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Transponder verwendet werden, die durch die den Equidenpass ausstellenden Organisationen ausgegeben werden.