Wie kann gemeldet werden?

Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse

Müssen die Pferde gekennzeichnet sein?

Ja. Es dürfen dafür nur noch die laut Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Transponder verwendet werden, die durch die den Equidenpass ausstellenden Organisationen ausgegeben werden.
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