Gibt es Fristen zu beachten?

Ja. Werden Tiere auf Anordnung getötet, muss der Tierbesitzer spätestens 30 Tage nach der Tötung des Tieres (im Fall einer Bestandstötung: 30 Tage nach der Tötung des letzten Tieres des Bestandes) den vollständigen Antrag beim zuständigen Veterinäramt eingereicht...

Wie wird die Entschädigung beantragt? Wie wird sie bearbeitet?

Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen. Antragsformulare für Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich. Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten,...

Was wird entschädigt?

Der gemeine Wert (Verkehrswert) des Tieres zum Zeitpunkt des Todes (§ 16 TierGesG) Wertminderungen infolge der Tierseuche werden nicht berücksichtigt Höchstsätze je Tier: z. B. Rinder 4.000 €, Schafe 800 €, Ziegen 800 € Kürzungen u. a. für Tiere, die vor...
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