Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Milchgeldausfall, Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch  eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.

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