Wie wird die Entschädigung beantragt? Wie wird sie bearbeitet?
von Agro Data | Nov. 8, 2021
- Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen.
- Antragsformulare für Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich.
- Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten, Schlachtabrechnungen etc.).
- Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim zuständigen Veterinäramt einzureichen.
- Der beamtete Tierarzt schätzt den gemeinen Wert des Tieres und prüft den Fall fachlich. Das Veterinäramt leitet den Antrag an die Tierseuchenkasse weiter.
- Die Bayerische Tierseuchenkasse prüft den Fall und entscheidet über die Entschädigung. Der Tierbesitzer erhält einen Bescheid über die Entscheidung. Die Tierseuchenkasse zahlt den festgesetzten Betrag im Leistungsfall an den Tierbesitzer aus.