Nach behördlich angeordneten Gesamtbestandstötungen kann die Bayerische Tierseuchenkasse einen Zuschuss zur behördlich angeordneten Reinigung und Desinfektion des Stalls (nur bei Rindern) leisten: vgl. Leistungsbeschluss des Landesausschusses zu § 6 Nr. 14.2 der Beihilfesatzung, zu finden hier.
Wann wird ein Zuschuss zu Reinigungs- und Desinfektionskosten übernommen?
von Agro Data | Nov 8, 2021
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