Nach behördlich angeordneten Gesamtbestandstötungen kann die Bayerische Tierseuchenkasse einen Zuschuss zur behördlich angeordneten Reinigung und Desinfektion des Stalls (nur bei Rindern) leisten: vgl. Leistungsbeschluss des Landesausschusses zu § 6 Nr. 14.2 der Beihilfesatzung, zu finden hier.