Wie melden Sie?

Wenn Sie noch nicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert sind und daher noch keine TSK-Nummer haben, lesen Sie bitte weiter unter Neuanmeldung Tierhaltung. Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende...

Wer muss melden?

Die tatsächlichen Besitzer (Halter oder Händler) von meldepflichtigen Tieren. Bei Pensionstieren (z. B. untergestellten Pferden) ist dies z. B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.

Welche Tierzahl muss gemeldet werden?

Der am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres vorhandene Tierbestand in Bayern. Unterjährige Tierbestandsänderungen müssen nicht mitgeteilt werden, sie wirken sich nicht auf die Beitragspflicht aus. Besonderheiten: Schweine: Wenn die Stallungen am Stichtag nicht oder...

Meldepflichtige Tierarten in Bayern

Pferde (auch Fohlen und Ponys) Schweine (auch Ferkel und Minischweine) Schafe (mindestens 10 Monate alt) Hühner und Hähne (alle Rassen und Haltungsformen, auch Zwerghühner und Küken) Truthühner und Truthähne (auch Küken) Rinder (gesamtes Rindvieh, auch Kälber, Kühe,...
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