Die tatsächlichen Besitzer (Halter oder Händler) von meldepflichtigen Tieren.
Bei Pensionstieren (z. B. untergestellten Pferden) ist dies z. B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.
Die tatsächlichen Besitzer (Halter oder Händler) von meldepflichtigen Tieren.
Bei Pensionstieren (z. B. untergestellten Pferden) ist dies z. B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.