Der am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres vorhandene Tierbestand in Bayern. Unterjährige Tierbestandsänderungen müssen nicht mitgeteilt werden, sie wirken sich nicht auf die Beitragspflicht aus.

Besonderheiten:

SchweinSchweine: Wenn die Stallungen am Stichtag nicht oder nur zum Teil belegt sind, ist die Anzahl der in der Regel belegten Stallplätze („Regelbestand Schweine“) anzugeben.

 

Hühner TruthühnerHühner/Truthühner: Wenn die Zahl der am Stichtag gehaltenen Hühner/Truthühner nicht dem Jahreshöchstbestand entspricht, ist die maximale Zahl an Hühnern/Truthühnern zu melden, die gleichzeitig (alle Kategorien) im Vorjahr gehalten wurden.
Diese neue Meldesystematik beim Geflügel gilt erstmalig für die Tierzahlmeldung 2026.
2026 werden bei den Truthühnern zur Kalkulation einer geplanten Beitragsdifferenzierung im Beitragsjahr 2027 zusätzlich folgende Kategorien abgefragt:
• Truthähne (männliche Puten ab einem Alter von 71 Tagen)
• Truthennen (weibliche Puten ab einem Alter von 71 Tagen)
• Putenküken (Alter bis einschließlich 42 Tage)
• Putenküken (Alter 43 bis einschließlich 70 Tage)

 

RindRinder: Die Rinderzahlen werden aus der HI-Tier-Datenbank (HIT) übernommen. Rinderhalter müssen nur dann eine Meldung abgeben, wenn zwischenzeitlich eine Hofübergabe erfolgt ist, wenn neben Rindern auch noch andere meldepflichtige Tierarten gehalten werden oder im Vorjahr gehalten wurden oder wenn eine EU-Erklärung erforderlich ist.

 

SchafSchafe: Es sind nur die Schafe zu melden, die am 1. Januar mindestens 10 Monate alt sind (keine Lämmer).

 

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