Welche Pferde müssen an die Bayerische Tierseuchenkasse gemeldet werden? von Agro Data | Nov 12, 2021 Verpflichtend alle Pferde einschließlich der Fohlen, die in Bayern gehalten werden. Gemeldet werden muss nur die Tierzahl am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres. Keine Meldepflicht besteht für Esel, Maulesel und Maultiere.