von Agro Data | Nov. 11, 2021
Nein. Leistungen für Ertragsschäden (Vermarktungsverbote, Futtermittelverluste etc.) infolge angeordneter Schutzmaßregeln sind gesetzlich nicht vorgesehen. Ertragsschäden können ggf. durch eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Tötungskosten: Bei behördlich angeordneten Tötungen von Tieren. Tierkörperbeseitigungskosten: Für die unschädliche Beseitigung der toten Tiere muss der Tierhalter im Seuchenfall keinen Eigenbeitrag leisten. Zuschuss zur behördlich angeordneten Reinigung und...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) der Tiere zum Zeitpunkt des Verlustes. Die Wertminderung durch die Folgen der Seuche wird dabei nicht berücksichtigt. Der gemeine Wert wird vom zuständigen Amtstierarzt geschätzt. Dabei darf...
von Agro Data | Nov. 11, 2021
Bei Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche wie der Aviären Influenza erfolgt die Entschädigung von Tierverlusten nach den §§ 15 ff des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG). Demnach werden Tiere entschädigt, die auf behördliche Anordnung getötet worden sind sowie...