Wann kann eine Entschädigung abgelehnt werden?

Wenn einer der Fälle von §§ 17, 18 TierGesG vorliegt, z. B.: fehlende oder fehlerhafte Tierzahlmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse Nichterfüllung der Beitragspflicht zur Bayerischen Tierseuchenkasse Versäumung der 30-Tages-Antragsfrist Verstoß gegen...

Gibt es Fristen zu beachten?

Ja. Werden Tiere auf Anordnung getötet, muss der Tierbesitzer spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere (im Fall einer Bestandstötung: 30 Tage nach der Tötung des letzten Tieres des Bestandes) den vollständigen Antrag beim zuständigen Veterinäramt eingereicht haben...

Wie wird die Entschädigung beantragt? Wie wird sie bearbeitet?

Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen. Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich. Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten). Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim...
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