von Agro Data | Nov 11, 2021
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert unter http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
von Agro Data | Nov 11, 2021
Wenn einer der Fälle von §§ 17, 18 TierGesG vorliegt, z. B.: fehlende oder fehlerhafte Tierzahlmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse Nichterfüllung der Beitragspflicht zur Bayerischen Tierseuchenkasse Versäumung der 30-Tages-Antragsfrist Verstoß gegen...
von Agro Data | Nov 11, 2021
Ja. Werden Tiere auf Anordnung getötet, muss der Tierbesitzer spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere (im Fall einer Bestandstötung: 30 Tage nach der Tötung des letzten Tieres des Bestandes) den vollständigen Antrag beim zuständigen Veterinäramt eingereicht haben...
von Agro Data | Nov 11, 2021
Der Tierbesitzer muss einen Antrag stellen. Antragsformulare sind beim Veterinäramt oder hier erhältlich. Beizulegen sind alle erforderlichen Unterlagen (Tötungsanordnung, ggf. Rechnungen über Tötungskosten). Der Antrag ist vom Tierbesitzer rechtzeitig beim...
von Agro Data | Nov 11, 2021
Ja. Das Tiergesundheitsgesetz sieht eine Entschädigungsmöglichkeit für Geflügel vor, wenn die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse ist auch für die Entschädigung von Tierarten zuständig, für die keine Beitragspflicht besteht....