von Agro Data | Aug 2, 2022
Im Meldebogenformular befindet sich die Frage nach einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission („EU-Erklärung“), die für die Bearbeitung der Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse benötigt wird. Diese Angabe wird von allen Betrieben für alle Leistungen der...
von Agro Data | Aug 2, 2022
Nein. Tierzahländerungen oder die Aufgabe der Tierhaltung nach dem Stichtag 1. Januar wirken sich nicht auf die Beitragspflicht des laufenden Jahres aus. Teilen Sie die dauerhafte Aufgabe der Tierhaltung trotzdem umgehend mit. Dann sind Sie künftig beitragsfrei. Ein...
von Agro Data | Aug 2, 2022
Nein. Tierzahländerungen nach dem Stichtag 1. Januar wirken sich nicht auf die Beitragspflicht des laufenden Jahres aus und müssen daher nicht nachgemeldet werden.
von Agro Data | Aug 2, 2022
Die Zahl aller meldepflichtigen Tiere, die Sie am Stichtag 1. Januar des Beitragsjahres in Bayern halten, unabhängig vom Geschlecht der Tiere, der Rasse oder der Nutzungsart. Zu melden sind nur Tierarten, die im Formular aufgeführt sind. Achtung –...
von Agro Data | Aug 2, 2022
Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende Dezember per Post oder über Ihre autorisierte E-Mail-Adresse eine Aufforderung zur Tierzahlmeldung zum Stichtag 1. Januar. Ihre Tierzahlmeldung können Sie danach mit...