EU-Erklärung im Meldebogen

Im Meldebogenformular befindet sich die Frage nach einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission („EU-Erklärung“), die für die Bearbeitung der Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse benötigt wird. Diese Angabe wird von allen Betrieben für alle Leistungen der...

Welche Tierzahlen müssen zum 1. Januar gemeldet werden?

Die Zahl aller meldepflichtigen Tiere, die Sie am Stichtag 1. Januar des Beitragsjahres in Bayern halten, unabhängig vom Geschlecht der Tiere, der Rasse oder der Nutzungsart. Zu melden sind nur Tierarten, die im Formular aufgeführt sind. Achtung –...

Ablauf der Meldung

Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende Dezember per Post oder über Ihre autorisierte E-Mail-Adresse eine Aufforderung zur Tierzahlmeldung zum Stichtag 1. Januar. Ihre Tierzahlmeldung können Sie danach mit...
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