Nein. Tierzahländerungen oder die Aufgabe der Tierhaltung nach dem Stichtag 1. Januar wirken sich nicht auf die Beitragspflicht des laufenden Jahres aus.

Teilen Sie die dauerhafte Aufgabe der Tierhaltung trotzdem umgehend mit. Dann sind Sie künftig beitragsfrei. Ein Formular dazu finden Sie hier.

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