Nein. Tierzahländerungen nach dem Stichtag 1. Januar wirken sich nicht auf die Beitragspflicht des laufenden Jahres aus und müssen daher nicht nachgemeldet werden.
Nein. Tierzahländerungen nach dem Stichtag 1. Januar wirken sich nicht auf die Beitragspflicht des laufenden Jahres aus und müssen daher nicht nachgemeldet werden.