Laborkosten: Direktzahlung an Labore

Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt bestimmte Laboruntersuchungskosten ganz oder anteilig. Handelt es sich um Untersuchungen auf „gelistete Tierseuchen“, findet die Auszahlung direkt an die Labore ohne weitere Antragstellung der Tierhalter statt. Darunter fallen...

Laborkosten: De-minimis-Beihilfen an die Tierhalter

Die Bayerische Tierseuchenkasse kann den Tierhaltern bestimmte Laboruntersuchungskosten direkt erstatten (§ 6  der Tiergesundheitssatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen). Voraussetzungen: Untersuchung durch ein öffentlich-rechtliches oder akkreditiertes...

Wie funktioniert die Abholung?

Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.
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