von Agro Data | Nov. 29, 2021
Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt bestimmte Laboruntersuchungskosten ganz oder anteilig. Handelt es sich um Untersuchungen auf „gelistete Tierseuchen“, findet die Auszahlung direkt an die Labore ohne weitere Antragstellung der Tierhalter statt. Darunter fallen...
von Agro Data | Nov. 29, 2021
Die Bayerische Tierseuchenkasse kann den Tierhaltern bestimmte Laboruntersuchungskosten direkt erstatten (§ 6 der Tiergesundheitssatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen). Voraussetzungen: Untersuchung durch ein öffentlich-rechtliches oder akkreditiertes...
von Agro Data | Okt. 18, 2021
Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.
von Agro Data | Okt. 18, 2021
Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.
von Agro Data | Okt. 18, 2021
Das hängt vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab, in dem bzw. in der das abholpflichtige Vieh zu Tode gekommen ist.