Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt bestimmte Laboruntersuchungskosten ganz oder anteilig.
Handelt es sich um Untersuchungen auf „gelistete Krankheiten“, findet die Auszahlung direkt an die Labore ohne weitere Antragstellung der Tierhalter statt.
Darunter fallen beispielsweise Untersuchungskosten bei staatlichen Tierseuchenbekämpfungsverfahren (Aujeszkysche Krankheit, BHV1, BVD/MD, Brucellose der Rinder und Schafe, Leukose der Rinder, Afrikanische Schweinepest), bei bestimmten Tierschauen oder bei Untersuchungen auf Veranlassung des betreuenden praktizierenden Tierarztes zur Feststellung von Krankheits-, Todes- oder Verwerfensursachen bei Tieren beitragspflichtiger Tierarten.
„Gelistete Krankheiten“ sind hier aufgeführt:
- Liste der Tierkrankheiten der OIE Animal Diseases – OIE – World Organisation for Animal Health oder
- Liste der Tierseuchen und Zoonosen in Anhang I oder II der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 EUR-Lex – 02014R0652-20191214 – DE – EUR-Lex (europa.eu)
Einzelheiten können Sie der Beihilfesatzung und den dazugehörigen Leistungsbeschlüssen sowie der Tiergesundheitssatzung entnehmen, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.
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