Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.
Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.