Welche Tierzahlen müssen zum 1. Januar gemeldet werden?

Die Zahl aller meldepflichtigen Tiere, die Sie am Stichtag 1. Januar des Beitragsjahres in Bayern halten, unabhängig vom Geschlecht der Tiere, der Rasse oder der Nutzungsart. Zu melden sind nur Tierarten, die im Formular aufgeführt sind. Achtung –...

Ablauf der Meldung

Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende Dezember per Post oder über Ihre autorisierte E-Mail-Adresse eine Aufforderung zur Tierzahlmeldung zum Stichtag 1. Januar. Ihre Tierzahlmeldung können Sie danach mit...

Höhe der tierärztlichen Gebühren

Es gelten besondere Gebührensätze für die praktizierenden Tierärzte in den staatlichen Tierseuchenbekämpfungsprogrammen, in denen die Bayerische Tierseuchenkasse die Kosten übernimmt. Ab 2023 werden diese Gebührensätze nicht mehr vollumfänglich übernommen, sondern nur...

Rechnungswesen, Finanzen, Abrechnung Tierkörperbeseitigung

Sachgebietsleitung Frau Haberl 089 929900-30 Stellvertretende Sachgebietsleitung, Finanzbuchhaltung, Vollstreckungen Frau Schuh 089 929900-31 Finanzbuchhaltung, Mahnungen, Vollstreckungen Herr Buck 089 929900-32 Mahnungen, Vollstreckungen Frau Aqiqi 089...
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner