Es gelten besondere Gebührensätze für die praktizierenden Tierärzte in den staatlichen Tierseuchenbekämpfungsprogrammen, in denen die Bayerische Tierseuchenkasse die Kosten übernimmt.
Ab 2023 werden diese Gebührensätze nicht mehr vollumfänglich übernommen, sondern nur noch bezuschusst.
Eine Zuschussübersicht ab 2023 finden Sie hier.
Eine Gebührenübersicht für die Jahre 2019 bis 2022 finden Sie hier.