Voraussetzungen für eine Entschädigung

Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierhalter schuldhaft die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat. Er entfällt ebenso, wenn der Tierbesitzer seiner Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Bayerischen Tierseuchenkasse nicht...

Verfahren und Antragstellung

Beim Vorliegen einer Tierseuche oder eines Seuchenverdachtes, aber auch bei einem Schaden nach einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme muss unverzüglich das örtlich zuständige Veterinäramt verständigt werden. Die erforderlichen Schritte werden dann von Amts wegen...

Rechtsgrundlagen

Die Bayerische Tierseuchenkasse leistet eine finanzielle Entschädigung für Tierverluste durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen und Tierverluste, die im Rahmen von behördlich angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen nach den Maßgaben des...
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