Beim Vorliegen einer Tierseuche oder eines Seuchenverdachtes, aber auch bei einem Schaden nach einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme muss unverzüglich das örtlich zuständige Veterinäramt verständigt werden. Die erforderlichen Schritte werden dann von Amts wegen eingeleitet. Dazu gehören insbesondere die zu veranlassenden Untersuchungen und weitere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Die betroffenen Tierhalter können dann einen Entschädigungsantrag stellen. Das Formular ist beim Veterinäramt erhältlich oder kann hier ausgedruckt werden. Vom Tierhalter ist die Nr. 1 des Formulars auszufüllen und zu unterschreiben.
Danach sind der Entschädigungsantrag und ggf. weitere Belege (z. B. Schlachtabrechnung, Tötungskostenrechnung) beim örtlich zuständigen Veterinäramt einzureichen. Achtung: Der Antrag muss im Fall angeordneter Tötungen innerhalb von 30 Tagen nach der Tötung beim Veterinäramt vorliegen!
Das Veterinäramt bearbeitet den Fall und leitet dann die gesamten Unterlagen an die Bayerische Tierseuchenkasse weiter. Diese prüft und entscheidet über den Antrag.