Die Bayerische Tierseuchenkasse leistet eine finanzielle Entschädigung für

  1. Tierverluste durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen und
  2. Tierverluste, die im Rahmen von behördlich angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen

nach den Maßgaben des Tiergesundheitsgesetzes und des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.

Die Entschädigungsregelungen haben für die staatliche Tierseuchenbekämpfung eine besondere Bedeutung. Denn eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist nur möglich, wenn die Tierhalter ihrer Pflicht zur Mithilfe bereitwillig nachkommen. Die Entschädigung für Tierverluste soll die Mitarbeit der Tierhalter bei der Seuchenbekämpfung fördern und die entstehenden wirtschaftlichen Verluste mindern.

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