von Agro Data | Nov 12, 2021
Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V., München Telefon: 089 926967-205, E-Mail: info@bayerns-pferde.de. Das zuständige Veterinäramt im Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt.
von Agro Data | Nov 12, 2021
Ja. Es dürfen dafür nur noch die laut Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Transponder verwendet werden, die durch die den Equidenpass ausstellenden Organisationen ausgegeben werden.
von Agro Data | Nov 12, 2021
Ja. Sie sind gesetzlich geregelt und gelten für jede Haltung – unabhängig davon, ob es sich um einen erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Betrieb oder um eine Hobbytierhaltung handelt. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, muss lediglich der Stallbetreiber mit...
von Agro Data | Nov 12, 2021
Beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort erhalten Sie auch Ihre Betriebsnummer (Registriernummer gemäß § 26 Abs. 2 Viehverkehrsverordnung). Beim örtlich zuständigen Veterinäramt im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Bei der...