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Leistungen im „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“

Die vom Freistaat Bayern bereitgestellten und dem Landesausschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse beschlossenen Zuschüsse für Laboruntersuchungen und tierärztliche Probenentnahmen bei toten Schweinen im „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ werden über den 31.03.2026 hinaus verlängert bis zum 31.03.2027.

Der Beschluss über den Zuschuss zur tierärztlichen Probenentnahme tritt am Ende des Kalendertages außer Kraft, an dem der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein oder in einem Betrieb in Bayern amtlich festgestellt wird, spätestens aber am 31.03.2027.

Die tierärztliche Probenentnahme (Blut- oder Tupferprobe) beim toten Schwein wird mit 25,00 Euro beim ersten und je 4,00 Euro bei jedem weiteren Tier bezuschusst. Findet die Probenentnahme gleichzeitig mit anderen tierärztlichen Verrichtungen statt, beträgt der Zuschuss beim ersten Schwein 12,00 Euro und 4,00 Euro bei jedem weiteren Tier. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Antrag an den probennehmenden Tierarzt und ist auf maximal 750,00 Euro je Tierbestand und Kalenderjahr begrenzt.

Die Bayerische Tierseuchenkasse empfiehlt weiterhin die Teilnahme am „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, nicht nur die Bio-Sicherheit in den Betrieben zu erhöhen, sondern im Falle eines ASP-Ausbruchs Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der ASP-Sperrzone zu verbringen. Das Verfahren stellt ein wichtiges Frühwarnsystem zur Erkennung einer möglichen Ausbreitung der ASP dar.

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