Tierzahlmeldung 2026
Änderung Tierzahlmeldung 2026 bei Hühnern und Truthühnern (Puten). Entspricht in Betrieben mit Haltung von Hühnern/Truthühnern die Zahl der am Stichtag gehaltenen Tiere nicht dem Jahreshöchstbestand, so ist für die Beitragspflicht die maximale Anzahl an Hühnern/Truthühnern anzugeben, die gleichzeitig im Vorjahr gehalten wurden (Jahreshöchstbestand Hühner/Truthühner).
Die neue Meldepflicht des Jahreshöchstbestands löst die alte Meldepflicht eines Durchschnittsbesatzes ab. Hintergrund sind geänderte Produktionsverfahren und der Wunsch nach einer klareren Regelung der zu meldenden Tierzahlen.
