Wofür entschädigt die Bayerische Tierseuchenkasse im Tuberkulosefall?
von Agro Data | Nov. 8, 2021
- Tiere, die aufgrund behördlicher Anordnung getötet/geschlachtet worden oder nach Anordnung
der Tötung verendet sind.
- Tiere, bei denen Rindertuberkulose nach dem Tode festgestellt worden ist, sofern die
Voraussetzungen gegeben waren, unter denen die Tiere auf behördliche Anordnung hätten
getötet werden müssen.
- Tiere, von denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie aufgrund
oder im Zusammenhang mit der Durchführung einer behördlich angeordneten Tuberkuloseuntersuchung
getötet werden mussten/verendet sind.