In Tierkörperbeseitigungsanlagen. Ihre Aufgabe ist die unschädliche Beseitigung von verendetem oder getötetem abholpflichtigen Vieh, das nicht der Schlachtung zugeführt wurde.
In Tierkörperbeseitigungsanlagen. Ihre Aufgabe ist die unschädliche Beseitigung von verendetem oder getötetem abholpflichtigen Vieh, das nicht der Schlachtung zugeführt wurde.