Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.
Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.