Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.
Wer trägt in Bayern die Kosten der Beseitigung von abholpflichtigem Vieh?
von Agro Data | Okt 18, 2021
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