Nicht übernommen werden die Kosten für seuchenbedingte Ertragsausfälle, wie z. B. durch Verbringungsverbote von Schweinen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten. Derartige Folgeschäden können ggf. über eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert werden.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
von Agro Data | Nov 9, 2021
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