• bei Nichtmeldung der Pferdehaltung
  • bei Falsch- oder Nichtmeldung der korrekten Tierzahl
  • bei Nichterfüllung der Beitragspflicht
  • bei Verstoß gegen einschlägige tierseuchenrechtliche Bestimmungen, amtliche Anordnungen
  • im Entschädigungsfall bei Seuchentötung: Bei Nichteinhaltung der 30-Tagesfrist zur Antragstellung beim Veterinäramt.
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