Beitragszahlung
Nach Abgabe Ihrer Tierbestandsmeldung bis spätestens zum 20. Januar des Beitragsjahres erhalten Sie einige Wochen später den Bescheid über die Höhe des zu entrichtenden Jahresbeitrags.
Das Datum, bis wann der Beitrag zu bezahlen ist, ist auf jedem Beitragsbescheid angegeben. Es handelt sich um eine Frist von 20 Tagen.
Wenn Sie der Bayerischen Tierseuchenkasse noch keine Ermächtigung erteilt haben, diesen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, dann liegt dem Bescheid ein Überweisungsformular bei. Sollten Sie diesen Vordruck nicht für Ihre Überweisung nutzen, achten Sie bitte unbedingt auf die Angabe Ihrer TSK-Nummer. Nur dann kann Ihre Zahlung auch richtig zugeordnet werden.
Stellen Sie Ihre pünktliche und korrekte Zahlung sicher, indem Sie der Bayerischen Tierseuchenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat für den Lastschrift-Einzug des Beitrags von Ihrem Konto erteilen. Dafür ist ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Bitte drucken Sie den Vordruck aus und schicken ihn unterschrieben an uns zurück.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie in der Rubrik Formulare für Tierhalter.
Bitte teilen Sie uns mit diesem Formular auch Änderungen in Ihrer Bankverbindung schriftlich mit.