Bayerische Tierseuchenkasse

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Landesausschuss

Rechtsstellung und Aufgaben

Der Landesausschuss ist das Beschlussgremium der Bayerischen Tierseuchenkasse und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf vier Jahre berufen. Die berufsständischen Organisationen sind berechtigt, Vorschläge zu unterbreiten. Der Landesausschuss wählt jeweils bei seinem ersten Zusammentreten seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder des Landesauschusses sind ehrenamtlich tätig.

Der Landesausschuss beschließt u. a. über

  • Inhalt und Änderung der Satzungen
  • Leistungen der Tierseuchenkasse
  • den Haushaltsplan
  • die Entlastung der Geschäftsführung am Jahresabschluss
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