Wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Was ist die Afrikanische Schweinepest und welche Tiere sind betroffen?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt.
Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht.
Gibt es einen Impfstoff?
Nein, derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die ASP.
Darf ich noch in den Wald gehen und Pilze sammeln?
Ja. Die allgemein gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren ist jedoch zu beachten.
Was mache ich, wenn ich ein verendetes Wildschwein finde?
Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort gut ein und melden Sie den Fund der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Wie ist die ASP bei erkrankten Tieren (Wild- und Hausschweine) zu erkennen?
Die klinischen Erscheinungen können prinzipiell deutlich variieren und bei betroffenen Tieren zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen führen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Besteht bei einem Tier der Verdacht auf derartige nicht zu erklärende, unspezifische Symptome, sollte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde informiert werden. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres.
Wie wird die ASP verbreitet?
Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt in der Regel durch Kontakt zu infizierten Schweinen, der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Eine Übertragung ist aber auch über tierische Produkte, Speiseabfälle, unzureichend gereinigte Fahrzeuge, Kleidung oder Futtermittel möglich.
Wie und wo wird der Erreger nachgewiesen?
Zuständige Untersuchungseinrichtung für die Diagnose der ASP in Deutschland ist das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kann den Erreger mit entsprechenden Tests nachweisen.
Wie wird die ASP in Deutschland bekämpft?
Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt der EU-Tiergesundheitsrechtsakt und die Verordnung des Bundes zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor.
Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben grundsätzlich untersagt ist. In diesen Restriktionsgebieten werden weiterhin Maßnahmen durchgeführt, um die weitere Verschleppung des Virus zu verhindern und eine mögliche Einschleppung in weitere Betriebe frühzeitig zu erkennen. So ist in diesen Gebieten unter anderem Schlachtung von Schweinen zeitlich befristet verboten und Schweinebestände sowie Wildschweine müssen intensiv untersucht werden.
Wird die ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, werden um den Fundort so genannte ASP-Restriktionszonen festgelegt. Das Verbringen von Hausschweinen aus diesen Gebiet heraus ist dann grundsätzlich verboten. Weiterhin können innerhalb der ASP-Restriktionszonen bei Bedarf jagdliche Maßnahmen (u. a. verstärkte Bejagung, Fallwildsuche), Zäunungsmaßnahmen und die Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet werden. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen.
Erster Ansprechpartner ist jeweils die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Für ggf. marktstützende Maßnahmen bei einem Ausbruch der ASP in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung zuständig.
Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne treffen?
- Meldung verendeter oder krank erscheinender Wildschweine an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
- Kein illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen.
Was können Tierhalter tun, um ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen?
Das wirksamste Mittel zur Verhinderung der Einschleppung einer Seuche oder Erkrankung in den Tierbestand ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Darum muss jeder Tierhalter unbedingt die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die entsprechenden Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Die Mitwirkung der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem, um im Falle eines ersten Seucheneintrags schnell mit den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen beginnen zu können. Beim Auftreten unklarer Krankheitsgeschehen ist deshalb frühzeitig der Hoftierarzt zu informieren und eine Ausschlussdiagnostik auf Schweinepest durchzuführen.
Was haben Jäger zu beachten?
- Jäger müssen Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd einhalten, besonders im Hinblick auf Aufbruchmaterial, evtl. Desinfektionsmaßnahmen vor Ort. Besondere Vorsicht gilt im Hinblick auf Gegenstände, die Kontakt mit Wildschwein-Blut hatten.
- Strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen), insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig auch Jäger sind und bei Jagdreisen in von ASP betroffene Länder.
Warum kann das Mitbringen von Fleischprodukten aus anderen Ländern zu einer Ausbreitung der Tierseuche führen?
Das Virus der ASP ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
Die größte Gefahr geht von einer unsachgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen aus.
Deshalb sollten Reisende in jedem Fall dafür sorgen, dass Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus von ASP betroffenen Ländern kommen?
Da das Virus der ASP sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge, die aus von ASP betroffenen Gebieten zurückkehren, ein Risiko dar. Transportfahrzeuge, die aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland kommen und die dort Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen hatten, müssen konsequent gereinigt und desinfiziert werden. Fahrzeuge, welche die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion nicht vorweisen können, müssen diese spätestens an der EU-Außengrenze nachholen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München