Merkblatt zur Biosicherheit in der Schweinehaltung
Die aktuellen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen zeigen, dass die Seuche – vermutlich verschleppt durch den Menschen – jederzeit und an jedem Ort in Europa auftreten kann.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und sensibilisieren Sie auch Ihre Familie, Mitarbeiter sowie die örtliche Jägerschaft.
- Überprüfen Sie Ihren Betrieb regelmäßig auf Schwachstellen. Rat erteilen Hoftierärzte, der Schweinegesundheitsdienst und das zuständige Veterinäramt.
- Eintritt nur durch Hygieneschleusen / Eigene Stallkleidung
- Wechsel des Schuhwerks (eigene Stiefel für jeden Stall)
- Einzäunung (im Zweifel in Absprache mit dem Veterinäramt)
- Besondere Vorsicht (doppelter Zaun) bei Freilandhaltung und Auslauf
- Direkten und indirekten Kontakt von Haus- und Wildschweinen verhindern
- Lagerung von Einstreu und Futter gegen Zugang von Wildschweinen sichern
- Keine Verfütterung von Speiseresten und Küchenabfällen an Schweine!
- Tiertransportfahrzeuge und Verladerampen nach jedem Tierverkehr reinigen
- Kadaverlagerung in geschlossenem Behälter auf befestigtem Platz weitab vom Stall; separate Zufahrt für TBA-Fahrzeuge; Reinigung und Desinfektion nach jeder Kadaverabholung
- Konsequente Schadnagerbekämpfung
- Besonders ausländische Mitarbeiter sensibilisieren: Keine Fleischwaren aus Osteuropa mitbringen
- Keinen Torf aus Osteuropa im Stall einsetzen
- Keine Lebensmittel oder gar Jagdtrophäen aus ASP-betroffenen Regionen in Osteuropa mitbringen oder mitbringen lassen
- Jagdkleidung/-utensilien nie mit in den Stall bringen und nach Gebrauch waschen und desinfizieren
- (Jagd-) Hunde generell nicht mit in den Stall nehmen
- Tägliche Gesundheitskontrolle: Bei unklaren Krankheitssymptomen (hohes Fieber, blau-rote Flecken der Haut), vermehrtem Liegen und wiederkehrenden Todesfällen im Be-stand sofortige Information des Tierarztes und Ausschlussdiagnostik (führt nicht zur Sperrung des Betriebes!); die Kosten der Ausschlussdiagnostik werden gemäß ihrer Beihilfesatzung von der Tierseuchenkasse übernommen.
- Ein Seuchenverdacht ist unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen!
Bitte sensibilisieren Sie auch Hobbyhalter für das Problem der ASP
Außerdem wichtig:
- Korrekte Meldung der Bestände bei der Tierseuchenkasse – ansonsten entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Leistungen!
- Dokumentation der Tierbewegungen – Bestandsregister führen und korrekte Meldungen in der HI-Tier-Datenbank
- Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Seuchenfall durch eine Ertragsschadenversicherung (Tierseuchen) prüfen – Weitere Infos: BBV Service (Tel. 089-544356-0)
Herausgeber dieser Informationen: Tiergesundheitsdienst Bayern e. V., Senator-Gerauer-Str. 23, 85586 Poing; LQB GmbH, Max-Joseph-Str. 9, 80333 München; Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Str. 9, 80333 München und Bayerische Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, Arabellastr. 29, 81925 München