Bayerische Tierseuchenkasse

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Biosicherheitsmaßnahmen in der Rinderhaltung

Biosicherheitsmaßnahmen nennt man alle Vorsorgemaßnahmen, die gegen eine Einschleppung von Tierseuchen und sonstigen Infektionskrankheiten gerichtet sind.

Folgende Hinweise sollten in Rinder haltenden Betrieben im Alltag beachtet werden:

Abschirmung der Betriebseinheiten

  • Einzäunung/Einfriedung: Ein Zaun kann ungewollte Betriebsbesuche durch Mensch oder Tier verhindern.
  • Beschilderung: „Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten!“
  • Bei baulichen Maßnahmen im Stallbereich wie Neu- und Umbauten: Isoliermöglichkeit planen/schaffen.
  • Krankenbox und Abkalbebox sollten nicht nebeneinander und nicht im gleichen Hygienebereich liegen.

Zutrittsbeschränkung

Zugang von betriebsfremden Personen in Rinderhaltungen: Der Landwirt ist für seinen eigenen Betrieb verantwortlich und legt fest, wer unter welchen Bedingungen Zutritt zum Tierbestand erhält.

  • Personenkontakte, insbesondere mit den Tieren direkt im Stall, sind auf das absolut notwendige Minimum wie betriebseigenes Personal, Tierarzt, Besamungstechniker und Klauenpfleger zu reduzieren.
  • Beachte: Viehhändler und Transporteure sollten den Stall möglichst nicht, aber auf keinen Fall ohne betriebliches Personal, und nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten!

Betriebseigene Kleidung, Schuhe oder Einwegkleidung, -schuhe sollten allen betriebsfremden Personen uneingeschränkt bereitgestellt werden:

  • Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese im Betrieb zu entsorgen.
  • Betriebseigene Schutzkleidung sollte für regelmäßig wiederkehrende Besucher (z. B. Tierarzt oder Besamungstechniker) zur Verfügung gestellt werden. Auch betriebseigene Kleidung sollte nach jeder Nutzung gewaschen werden. Eine Waschmaschine mit Trockner ist billiger als die Folgen einer Infektion.

Der Besuch von Tierschauen, Auktionen etc. durch betriebseigenes Personal kann ein mögliches Risiko für den eigenen Tierbestand darstellen:

  • Deshalb danach, vor Betreten der eigenen Tierhaltung, die Kleidung wechseln.

Hygiene, Reinigung und Desinfektion

Lagerung von Tierkadavern für die TBA-Abholung möglichst an der Grundstücksgrenze, um das Befahren des Betriebsgeländes überflüssig zu machen.

Sauberkeit und strikte Hygiene im Betrieb zur Sicherung des wertvollen Tiergesundheitsstatus, z. B.:

  • Verschiedene Hygienebereiche: reine und unreine Bereiche
  • Konsequente Reinigung und Desinfektion (Geräte, Fahrzeuge (insbesondere nach Fahrten zum Schlachthof!), Stiefel, Kleidung)
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung

Eine effektive Reinigung und Desinfektion (insbesondere von Händen und Schuhwerk) vor und nach dem Betreten der Ställe ist sicherzustellen:

  • An den Stall-Ein-/Ausgängen entsprechende Vorrichtungen jederzeit funktionsbereit halten: Wasserschlauch, Handwaschbecken, Handwaschmittel, Einweg-Handtücher, Mülleimer, Desinfektionsbecken etc.

 

Kontrollierter Handel mit Tieren

Grundsätzlich dürfen nur gesunde Tiere mit gleichwertigem Gesundheitsstatus gehandelt werden.

Weiterhin gilt

Die Untersuchungen im Rahmen staatlicher Tierseuchenbekämpfungsprogramme z. B. BHV-1, BVD, Brucellose, Leukose für Blut- und Milchproben müssen konsequent durchgeführt werden. Das ist wichtig, um einen Status „frei“ bzw. „unverdächtig“ aufrecht zu erhalten und um evtl. Neueinträge möglichst frühzeitig zu erkennen.

Weitere Informationen zur Biosicherheit, zu den Untersuchungen und den Anforderungen im Handel erteilen die Veterinärämter der Landkreise und der kreisfreien Städte.

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