Welche Pferde müssen an die Bayerische Tierseuchenkasse gemeldet werden?
- Verpflichtend alle Pferde einschließlich der Fohlen, die in Bayern gehalten werden.
- Gemeldet werden muss nur die Tierzahl am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres.
- Keine Meldepflicht besteht für Esel, Maulesel und Maultiere.
Wer ist zur Meldung und Beitragszahlung verpflichtet?
- Die Besitzer (Halter oder Händler) der Pferde.
- Steht das Pferd in einem Pensionsstall, ist in der Regel der Stallbetreiber für die Tierbestandsmeldung und die Entrichtung der Beiträge für seine Einsteller zuständig.
Wie kann gemeldet werden?
- Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder
- Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse
Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?
- Maßgebend sind die Tierzahlen am 1. Januar eines jeden Jahres.
- Der Beitrag wird in der jährlichen Beitragssatzung festgelegt. Seit 2022 wird ein Mindestbeitrag je Tierbestand erhoben.