Bayerische Tierseuchenkasse

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FAQ Melde- und Beitragspflicht

Welche Pferde müssen an die Bayerische Tierseuchenkasse gemeldet werden?

  • Verpflichtend alle Pferde einschließlich der Fohlen, die in Bayern gehalten werden.
  • Gemeldet werden muss nur die Tierzahl am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres.
  • Keine Meldepflicht besteht für Esel, Maulesel und Maultiere.

Wer ist zur Meldung und Beitragszahlung verpflichtet?

  • Die Besitzer (Halter oder Händler) der Pferde.
  • Steht das Pferd in einem Pensionsstall, ist in der Regel der Stallbetreiber für die Tierbestandsmeldung und die Entrichtung der Beiträge für seine Einsteller zuständig.

Wie kann gemeldet werden?

  • Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder
  • Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse

Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

  • Maßgebend sind die Tierzahlen am 1. Januar eines jeden Jahres.
  • Der Beitrag wird in der jährlichen Beitragssatzung festgelegt. Seit 2022 wird ein Mindestbeitrag je Tierbestand erhoben.
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