Das örtliche Veterinäramt ist für die Seuchenbekämpfung und die Tierwertschätzung zuständig. Tierhalter reichen dort ihre Entschädigungsanträge ein.
Die Bayerische Tierseuchenkasse erhält danach die Unterlagen vom Veterinäramt und ist für die Festsetzung und Auszahlung jeder Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz in Bayern zuständig.
Die finanziellen Mittel für die Entschädigungen werden dabei unterschiedlich aufgebracht:
- Bei beitragspflichtigen Tierarten – das sind in Bayern Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner – werden die Mittel je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse aus den Beitragsmitteln der bayerischen Tierhalter und dem Freistaat Bayern getragen.
- Bei nicht beitragspflichtigen Tierarten – z. B. Bienen, Gehegewild und Ziegen – trägt der Freistaat Bayern im Ergebnis 100 % der Entschädigungszahlungen; hier ist die Bayerische Tierseuchenkasse nur für die Festsetzung und Auszahlung der Leistung zuständig.